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Betriebliches Lernen Business Corporate Learning Dialogisches Lernen Didaktik Future Learning Lernen Unkategorisiert

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Wenn Juristen, deren eigene Lernbiografie durch paukorientierte Lernkonzepte mit Repetitorien geprรคgt ist, sich mit Lernen beschรคftigen, kommt im Regelfall nicht Vernรผnftiges dabei heraus. Dies zeigt sich leider auch in dem Urteil des BGH vom 12. Juni 2025 (Az. III ZR 109/24), nach dem Online-Coaching-Vertrรคge ohne Zulassung durch die Staatliche Zentralstelle fรผr Fernunterricht (ZFU) nichtig sind. Auch dann, wenn die Teilnehmenden Unternehmer sind!
Diese Entscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf den Bildungsmarkt und stellt zahlreiche Geschรคftsmodelle in Frage. Eine Reihe von Anwaltskanzleien wirbt bereits damit, die bezahlten Teilnahmegebรผhren bei nicht zertifizierten Lehrgรคngen zurรผckzuholen, auch wenn die Teilnehmenden zufrieden waren.

Unter das FernUSG fallen BildungsmaรŸnahmen

โ€ข wenn eine entgeltliche Wissensvermittlung erfolgt,
โ€ข > 50 % der Lernzeit rรคumlich getrennt ist (Auch Live-Online-Meetings gelten dabei als rรคumlich getrennt, selbst wenn sie interaktiv sind),
โ€ข eine vertragliche Lernerfolgskontrolle erfolgt.


Sind die Bedingungen erfรผllt und gibt es keine Zertifizierung, sind die Vertrรคge nichtig (ยงโ€ฏ7 FernUSG) und die Teilnehmenden kรถnnen eine komplette Rรผckerstattung verlangen.
Ohne Zertifzierung sind nur noch Lernangebote mรถglich wie z.โ€ฏB.

โ€ข mit individueller Lernbegleitung ohne festgelegtes Curriculum,
โ€ข โ€žInspirationโ€œ statt systematischer Vermittlung (kein โ€žLehrplanโ€œ),
โ€ข rein optionalen Lerninhalten, die nicht progressiv aufgebaut sind,
โ€ข Live-Anteile rein optional oder rein beratend.

Dieses Gesetz wurde 1977 als Verbraucherschutzgesetz verabschiedet, um die โ€žunwissendenโ€œ Kรคufer von Fernstudiengรคngen, auch von Online-Kursen, vor unseriรถsen Angeboten zu schรผtzen.ย Dafรผr wurde in Kรถln eine eigene Behรถrde eingerichtet, bei der man als Anbieter vorab und bei jeder โ€žwesentlichenโ€œ ร„nderung gegen Zahlung von jeweils vieler tausend Euro umfangreiche Konzepte einreichen muss, die dort von Verwaltungsbeamten geprรผft werden.

Die groรŸen Fernstudienanbieter, haben fรผr diese Genehmigungen eingespielte Verfahren und Textbausteine und deshalb kein Problem damit. Neue, innovative Anbieter haben es naturgemรครŸ schwerer, so dass der Wettbewerb massiv beeintrรคchtigt wird.

Ich bin der Meinung, dass dieses Gesetz vรถllig aus der Zeit gefallen ist und Innovationen im Lernbereich tendenziell verhindert. Die Qualitรคt von BildungsmaรŸnahmen kรถnnen doch am besten die Lernenden selbst bewerten und in รถffentlich zugรคnglichen Portalen bewerten. Deshalb gehรถrt das FernUSG ersatzlos abgeschafft und diese รผberflรผssige Behรถrde aufgelรถst.

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